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Sa, 20. April 2024

Sa, 20. April 2024

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Verleihbedingungen

Satzung

über die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz

(Bibliothekssatzung)

 

Auf der Grundlage der §§ 4 und 124 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) und der §§ 2 und 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in den jeweils gültigen Fassungen beschließt der Stadtrat am 07.11.2018 nachfolgende Bibliothekssatzung der Stadtbibliothek Lößnitz:

 

 

 

§ 1

Allgemeines

 

  1. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lößnitz.
  1. Sie dient der Information, der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung und der Freizeitgestaltung.
  1. Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
  1. Kinder und Jugendliche können nur solche Medien nutzen, die für ihre Altersgruppen freigegeben sind.
  1. Für die Benutzung werden Gebühren nach dem jeweils geltenden Gebührentarif erhoben. Einzelheiten sind in der Gebührensatzung geregelt.
  1. Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

 

 

§ 2

Anmeldung

 

  1. Für die Benutzung der Bibliothek ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich unter Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten Dokuments. Dazu ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums auf dem Anmeldeformular notwendig. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Bibliothekssatzung und die Gebührensatzung mit dem jeweils geltenden Gebührentarif der Bibliothek, sowie die AGB der Onleihe (bibo-on) an. Er erteilt damit seine Einwilligung, die Angaben zu seiner Person unter Beachtung des Datenschutzes elektronisch zu speichern (§ 4 I Nr.2 SächsDSG). Auf Verlangen erhält er mit der Anmeldung ein Exemplar der Bibliothekssatzung und der Gebührensatzung ausgehändigt.
  1. Minderjährige unter 18 Jahren können Benutzer der Bibliothek werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Dafür ist für Minderjährige bis 15 Jahren die schriftliche Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten, bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular notwendig. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte zur Haftung für den Schadensfall, zur Begleichung aller anfallenden Gebühren, erteilt seine Einwilligung zur Nutzung der Onleihe (bibo-on) nach deren AGB und gibt seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung der persönlichen Daten. Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen, für Minderjährige bis 15 Jahren der Personalausweis des gesetzlichen Vertreters.
  1. Institutionen (Behördendienststellen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts) können sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten anmelden.
  1. Bei Anmeldung erhält der Benutzer einen Benutzerausweis, der bei Entleihung und Rückgabe von Medien vorzulegen ist. Er ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Lößnitz.
  1. Gastnutzer erhalten einen Schnupperausweis, mit dem sie pro Nutzung bis zu drei Medien entleihen können. Für die Nutzung wird eine Tagesgebühr nach geltendem Gebührentarif erhoben.
  1. Angemeldete Institutionen (Behördendienststellen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts) erhalten einen Benutzerausweis pro Institution.
  1. Der Benutzerausweis/Schnupperausweis ist gegen Verlust zu schützen. Ein Verlust ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Auf Antrag kann ein Ersatzausweis ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig nach dem jeweils geltenden Gebührentarif.
  1. Im Falle des Ausschlusses von der Benutzung gemäß § 9 wird der Benutzerausweis/Schnupperausweis gesperrt. Eine Rückzahlung der vom Benutzer bereits entrichteten Jahresgebühr ist ausgeschlossen.
  1. Benutzerausweise/Schnupperausweise können auf Antrag des Nutzers gelöscht werden. Voraussetzung ist, dass keine Medien- oder Gebührenforderungen der Bibliothek offen sind.

 

 

§ 3

Formen der Benutzung

 

  1. Es können Bücher und andere Medien zu den festgesetzten Leihfristen entliehen werden. Die Leseplätze, der Bibliothekskatalog/OPAC (Online Public Access Catalogue), Spielkonsolen, Hörstationen und der Präsenzbestand können in der Bibliothek genutzt werden.

 

  1. Es kann des Weiteren ein eingerichteter Nutzer-PC mit Internet-Zugang entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Stadtbibliothek Lößnitz genutzt werden. Nutzungsberechtigt sind alle Inhaber eines gültigen Benutzerausweises. Gäste können gegen Vorlage ihres Schnupperausweises  den Nutzer-PC nutzen. Für Nutzer unter 18 Jahren muss eine Genehmigung des gesetzlichen Vertreters für die Internetnutzung durch Unterschrift auf der Anmeldekarte vorliegen, bzw. vorgelegt werden. Vor der Arbeit am Internet-PC muss der jeweils gültige Benutzerausweis oder Schnupperausweis beim Mitarbeiter an der Ausleihe vorgezeigt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, mit eigenen mobilen Endgeräten drahtlos im Internet zu surfen (Open WLAN-Hotspot). Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist und störungsfrei funktioniert. Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.

 

 

 

§ 4

Zusätzliche Leistungen der Bibliothek

 

  1. Fernleihe:

In der Stadtbibliothek Lößnitz nicht vorhandene Medien können über „BRISE – Bibliotheksrecherche und Informationssystem“ bei anderen in diesem Portal eingetragenen Bibliotheken bestellt werden (Regionaler Leihverkehr). Des Weiteren können Fernleihbestellungen für den überregionalen Leihverkehr angenommen werden, die an die zuständige Leitbibliothek weitergereicht werden. Mit Ankunft der Bücher in der Stadtbibliothek Lößnitz sind Gebühren fällig. Diese Gebühren sind auch dann zu tragen, wenn der Benutzer bestellte und richtig gelieferte Sendungen nicht abholt. Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die Bestimmungen der liefernden Bibliotheken, im Übrigen die Bestimmungen dieser Satzung.

 

  1. Onleihe „bibo-on“:

Auf der Internet-Plattform www.onleihe.de/bibo-on können e-Medien, wie z. B. e-Books, e-Audios und e-Paper nach den Bestimmungen (AGB) der Onleihe online entliehen und dann auf mobilen Endgeräten genutzt werden. Die Onleihe kann nutzen, wer mindestens 16 Jahre alt ist und einen gültigen Benutzerausweis (keinen Schnupperausweis) besitzt. Die Bibliothek meldet den Zugang bei der Onleihe an und händigt die Zugangsdaten für die Anmeldung aus. Die Zugangsdaten sind gültig, so lange auch der Benutzerausweis gültig ist. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Nutzerbon angegeben. bibo-on-Nutzer müssen selbst darauf achten, die Gültigkeitsdauer rechtzeitig zu verlängern. Bei Verlust des Passwortes kann die Bibliothek ein neues Passwort aushändigen. Die Nutzung der Onleihe ist gebührenfrei.

 

 

 


 

§ 5

Leihfristen

 

  1. Es gelten folgende Leihfristen:  

Bücher, Hörbücher, Kartenmaterial           4 Wochen

Musik-CDs, Spiele, Hörspiele                   2 Wochen

Filme, Zeitschriften, Zeitungen                   1 Woche

 

Für e-Medien, die über die Onleihe bibo-on entliehen werden, gelten die Leihfristen, die von der Onleihe vorgegeben werden.

 

  1. Bücher bzw. sonstige Medien sind bis zum Ende der Leihfrist abzugeben. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vormerkungen vorliegen. In Ausnahmefällen können die Medien vor Ablauf der Leihfrist zurückgefordert werden. Bei Nichteinhaltung der nach Absatz 1 geltenden Fristen werden Säumnisgebühren nach dem jeweils geltenden Gebührentarif erhoben.

 

  1. Bei Leihfristüberschreitungen wird der Benutzer ab der dritten Mahnung bis zur Rückgabe der angemahnten Medien und der Begleichung der hieraus entstandenen Gebühren von der Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz ausgeschlossen.

 

  1. Im Ausnahmefall können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

 

§ 6

Pflichten der Benutzer

 

  1. Änderungen des Namens und der Anschrift des Benutzers und der Verlust des Benutzerausweises bzw. Schnupperausweises sind der Stadtbibliothek Lößnitz unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Mit Büchern bzw. sonstigen Medien ist sorgfältig umzugehen, d.h. diese sind lediglich im Rahmen einer ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Art und Weise zu gebrauchen. Sie sind vor Verlust, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Als Beschädigung gelten auch Eintragungen aller Art. Eine Weitergabe entliehener Bücher bzw. sonstiger Medien an Dritte ist nicht gestattet.

 

  1. Der Benutzer hat vor jeder Ausleihe den Zustand der Medien zu prüfen und vorhandene Schäden oder fehlenden Inhalt unverzüglich anzuzeigen.
    Eine unbeanstandete Mitnahme der Bücher bzw. sonstigen Medien durch den Entleiher gilt als Anerkennung eines äußerlich einwandfreien Zustandes der Bücher bzw. sonstiger Medien zum Zeitpunkt der Gebrauchsüberlassung.

 

  1. Der Verlust oder die Beschädigung entliehener Bücher bzw. sonstiger Medien sind der Stadtbibliothek Lößnitz unverzüglich anzuzeigen. Dem Benutzer ist untersagt, Beschädigungen an Medien selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

 

  1. In der Bibliothek dürfen keine privaten Datenträger verwendet werden. Zur Mitnahme von Computerdaten aus dem Nutzer-PC (z. B. Bewerbungs-schreiben, Internetrechercheergebnisse…) hält die Stadtbibliothek CD-Rohlinge zum Erwerb bereit.

 

  1. Bei der Nutzung der Medien, anderen Dienstleistungen einschließlich des Internets, sowie dem Anfertigen von Kopien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, die Nutzungsbestimmungen des Herstellers, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes und der jeweils einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.

 

  1. Am eingerichteten Nutzer-PC mit Internet-Zugang sowie während der Nutzung des Open WLAN-Hotspot ist es nicht gestattet, Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen, gesetzwidrige sowie gewaltverherrlichende, terroristische, pornographische oder rassistische Inhalte/Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Daten oder Programme der Stadtbibliothek Lößnitz oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der Stadtbibliothek Lößnitz zu verwenden.

 

 

 

§ 7

Haftung

 

  1. Im Falle der Nichtanzeige nach § 6 Absatz 1 haftet der Benutzer für alle daraus entstandenen Schäden.

 

  1. Im Falle einer Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes von Büchern bzw. sonstigen Medien (auch die Löschung oder Veränderung von Daten) während der Dauer der Gebrauchsüberlassung ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter zum Schadenersatz verpflichtet.

 

  1. Bei der Berechnung des nach Absatz 2 entstehenden Schadens werden die Kosten der Wiederbeschaffung des Buches bzw. sonstigen Mediums zu Grunde gelegt. Es steht im Ermessen der Stadtbibliothek Lößnitz, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar oder ein anderes gleichwertiges Buch bzw. Medium zu beschaffen. Im Zusammenhang mit dem Schaden nach Absatz 2 werden Gebühren nach dem entsprechenden Gebührentarif erhoben. Diese entstehen unabhängig von der Art und der Höhe der Schadensersatzleistung.

 

  1. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch das Abspielen entliehener Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern des Benutzers entstehen.

 

  1. Die Bibliothek haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Sachen des Besuchers, die in die Bibliothek mitgebracht werden.

 

  1. Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet. Bei Beschädigungen behält sich die Stadt Lößnitz Schadensersatzansprüche vor.

 

  1. Für die Inhalte, Verfügbarkeiten und Qualität von Angeboten Dritter ist die Bibliothek nicht verantwortlich. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch Nutzung der Online-Dienste, z. B. die Offenlegung seiner persönlichen Daten, entstehen.

 

  1. Im Übrigen haftet die Stadt Lößnitz im Rahmen dieser Satzung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

 

 

§ 8

Vollstreckung

 

Die Beitreibung rückständiger Gebühren erfolgt nach dem Verwaltungs-vollstreckungsgesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lößnitz.

 

 

 

§ 9

Verhalten, Hausrecht, Ausschluss von der Benutzung

 

  1. Besucher der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört, Einrichtungen und Medien nicht gefährdet, beschmutzt oder beschädigt werden und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird.

 

  1. Essen und Trinken ist nur an dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Rauchen und das Mitbringen von Tieren sind in der Bibliothek nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Behindertenbegleithunde.
  2. Überbekleidung, Schirme, Taschen und ähnliche Behältnisse sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen. Die Bibliotheksmitarbeiter sind aus gegebenem Anlass berechtigt, zur Sicherung des Bibliotheksbestandes Taschenkontrollen auf freiwilliger Basis durchzuführen. Jeder Diebstahlversuch wird zur Anzeige gebracht.

 

  1. Das Hausrecht nimmt die Bibliotheksleitung oder ein von ihr beauftragter Mitarbeiter wahr.

 

  1. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

 

  1. Wer gegen diese Satzung oder die Anweisungen des Bibliothekspersonals wiederholt und schwerwiegend verstößt, kann befristet oder unbefristet von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.

 

  1. Die aus der Benutzung bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses bestehenden Pflichten bleiben bestehen.

 

§ 10

Inkrafttreten

 

Diese Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz (Bibliothekssatzung) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz (Bibliothekssatzung) vom 08.10.2002 (veröffentlicht im Heimatblatt Nr. 142 vom 30.10.02) außer Kraft.

 

Lößnitz, den 15.11.2018

 

 

 

Alexander Troll

Bürgermeister


 

Gebührensatzung

für die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Lößnitz in seiner Sitzung am 07.11.2018, über die Erhebung von Gebühren in der Stadtbibliothek folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Gebührentatbestand

 

Die von der Stadt Lößnitz unterhaltene Bibliothek wird als öffentliche Einrichtung

geführt. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Stadtbibliothek Lößnitz haben die Benutzer Gebühren nach dem Gebührentarif zu entrichten, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

Gebührenschuldner sind die Benutzer, bei minderjährigen Benutzern deren gesetzliche Vertreter. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Gebührenmaßstab

 

  1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek Lößnitz wird eine Jahres-, bzw. Tagesgebühr erhoben, sofern Bücher und andere Medien entliehen werden. Der bei Neuanmeldung auszustellende Benutzerausweis, bzw. Schnupperausweis ist kostenfrei. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Ausweisgebühr erhoben. Institutionen (Behördendienststellen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ausschließlich am Buchsommer Sachsen teilnehmen, sind von der Jahres- bzw. Tagesgebühr befreit.

 

 

  1. Für Bestellungen in Rahmen des regionalen und überregionalen Leihverkehrs der Bibliotheken werden Gebühren je bestellter Medieneinheit erhoben.

 

  1. Bibliotheksführungen und Veranstaltungen, die die Bibliotheksmitarbeiter selbst durchführen, unterrichtsbegleitende Veranstaltungen und solche, die der Leseförderung dienen, sind gebührenfrei. Für sonstige Veranstaltungen und Autorenlesungen werden gesonderte Eintrittsgelder innerhalb eines Gebührenrahmens erhoben.

 

  1. Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Gebühr bis zu dem Tag zu entrichten, an dem der Benutzer die ausgeliehenen Medien zurückgibt, die Verlängerung der Leihfrist beantragt und bestätigt bekommt oder erklärt, dass eine Rückgabe des Mediums nicht mehr möglich ist. Die Stadtbibliothek Lößnitz kann nach Überschreiten der Leihfrist eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe an den betreffenden Benutzer senden (Mahnung). Die Versäumnisgebühr ist auch dann fällig, wenn der Benutzer keine schriftliche Aufforderung der Bibliothek zur Rückgabe der Medien erhalten hat. Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine Rückgabe der Medien, kann die Stadtbibliothek Lößnitz dem betreffenden Nutzer den Verlust der Medien (Wiederbeschaffungswert) in Rechnung stellen. Bei nachweisbar unverschuldeter Terminüberschreitung ist die Bibliotheksleitung berechtigt, entstandene Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen. Damit Versäumnis- und Mahngebühren nicht unbeschränkt anwachsen, ist eine Kappungsgrenze pro Medieneinheit festgelegt.

 

  1. Für den Verkauf von ausgesonderten und antiquarischen Medien, bestimmtem Verbrauchs- und Werbematerial werden Gebühren pro Stück erhoben.

 

  1. Die Gebühren werden nach dem Gebührentarif lt. Anlage erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

§ 4

Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

 

  1. Die Gebührenschuld entsteht für die Jahresgebühr bzw. Tagesgebühr mit Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek. Sie ist sofort fällig. Die Jahresgebühr für Nutzer gilt ab dem Anmeldungstag für 12 Monate und entsteht erneut nach Ablauf des Jahres. Die Tagesgebühr für Gastnutzer entsteht erneut am Tag der nächstfolgenden Benutzung, jedoch nicht, wenn nur entliehene Medien zurückgebracht werden.

 

  1. Die Ausweisgebühr entsteht mit dem Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises, bzw. Ersatzschnupperausweises.

 

  1. Die Versäumnisgebühren werden mit Überschreiten der Leihfrist für Filme, Zeitschriften und Zeitungen nach einem Öffnungstag bzw. für die übrigen Medien nach drei Öffnungstagen fällig (Kulanzzeit).

Die Versäumnisgebühren werden für Filme, Zeitschriften und Zeitungen pro angefangenem Tag berechnet, für die übrigen Medien pro angefangener Woche (entspricht drei Öffnungstagen).

Planmäßige und außerplanmäßige Schließzeiten werden nicht mitberechnet.

 

  1. Die Mahngebühren entstehen mit schriftlicher Aufforderung der Bibliothek zur Rückgabe der Medien (Mahnung).

 

  1. Die übrigen Gebühren entstehen mit der jeweiligen Inanspruchnahme der Leistung.

 

  1. Die Gebühren sind bar in der Stadtbibliothek Lößnitz zu entrichten.

 

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Lößnitz, 15.11.2018

 

 

 

Alexander Troll

Bürgermeister


Anlage zur

Gebührensatzung

für die Benutzung der Stadtbibliothek Lößnitz

 

Gebührentarif der Stadtbibliothek Lößnitz

 
     

1.

Jahres- und Benutzungsgebühren

 

1.1.

Jahresgebühr

 
 

Kinder und Jugendliche von 7 - 17 Jahren

gebührenfrei

 

Schüler, Auszubildende, Studenten,

Schwerbehinderte ab 50 %, ALG-II-Empfänger

6,00 €

 

Erwachsene

 12,00 €

 

Familien (bis zu 2 Erwachsene mit Kindern)

18,00 €

 

Institutionen (Behörden und juristische Personen, z.B. Vereine…)

gebührenfrei

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ausschließlich am Buchsommer Sachsen teilnehmen

gebührenfrei

1.2.

Tagesgebühr

 
 

Für Gäste ohne Nutzeranmeldung (Gastnutzer mit Schnupperausweis), je Nutzung

 3,00 €

     

2.

Gebühren bei Überschreitung der Ausleihfrist je Medieneinheit

 

2.1.

Bücher, Hörbücher, Hörspiele, Kartenmaterial, Musik-CDs, Spiele (Kulanzzeit: 3 Öffnungstage)

 
 

Kinder bis 13 Jahren pro angefangener Woche

0,30 €

 

Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene

pro angefangener Woche

0,50 €

2.2.

Filme, Zeitschriften, Zeitungen

(Kulanzzeit: 1 Öffnungstag)

 
 

Kinder bis 13 Jahren pro angefangenem Tag

0,30 €

 

Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene

pro angefangenem Tag

0,50 €

2.3.

Kappungsgrenze

pro Medieneinheit

25,00 €

     

3.

Gebühren für Rückgabe- und Zahlungsaufforderungen (Mahnungen)

 
 

für die 1. Mahnung

1,00 €

 

für die 2. Mahnung

2,00 €

 

für die 3. Mahnung

3,00 €

 

Im Vollstreckungsverfahren

Nach gültiger Gebührensatzung der Stadtkasse

     

4.

Sonstige Gebühren

 
 

Auslösen einer Fernleihbestellung im regionalen Leihverkehr (BRISE-Verbund), je Medium

3,00 €

 

Auslösen einer Fernleihbestellung im überregionalen Leihverkehr, je Medium

6,50 €

 

Eintritt für sonstige Veranstaltungen und Autorenlesungen, pro Person 

1,00 €  - 10,00 €

 

 

 

5.

Computerausdrucke, Speichermedien

 
 

Computerausdrucke...

 
 

...je DIN-A4-Seite, schwarz/weiß

0,30 €

 

...je DIN-A4-Seite, farbig

0,75 €

 

Verkauf von CD-Rohlingen…

 
 

…je CD

1,00 €

     

6.

Verlust, Beschädigung

 
 

Ersatz des Benutzerausweises/Schnupperausweises

1,50 €

 

Beschädigung eines Mediums, je nach Schadenslage

0,10 € - 5,00 €

 

Beschädigte/verlorene CD- oder Kassettenhülle,

je Medieneinheit

0,50 €

 

Beschädigte/verlorene Medienbox,

 je Medieneinheit

1,50 €

 

Beschädigte/verlorene Mediensicherungshülle,

je Medieneinheit

2,00 €

 

Verlust oder starke Beschädigung einer Medieneinheit (Medium nicht mehr ausleihfähig)

Wieder-beschaffungswert

     

7.

Verkauf

 
 

Verkauf von ausgesonderten/antiquarischen Medien nach Zustand, Alter und geschätztem Wert, je Medium

0,20 € - 5,00 €

 

Tragetasche, Kunststoff, pro Stück

0,50 €

 

Tragetasche, Papier, pro Stück

0,50 €

 

Tragetasche, Baumwolle, pro Stück

1,50 €

 

Schlüsselband, pro Stück

1,00 €

 

Spielzeug-Beilagen aus Zeitschriften

0,50 €